Fördermittel 2002

 

Aktuelles in aller Kürze :

(wird weiter ergänzt)

1.1 REN - Programm NRW Solarthermie
bei 1 - 2 Wohneinheiten mit Heizungsunterstützung :
500 Euro plus 75 Euro pro m2 Kollektorfläche
als einmaliger Zuschuß

1.2 REN - Programm NRW Solarthermie
bei min. 3 Wohneinheiten mit oder ohne Heizungsunterstützung :
200 Euro pro m2 Kollektorfläche
als einmaliger Zuschuß

1.3 BAFA - Programm Solarthermie bundesweit
bei Ein- und Mehrfamilienhäusern Warmwasser :
86 Euro pro m2 Kollektorfläche
als einmaliger Zuschuß

1.4 REN - Programm NRW Photovoltaik
bei aufgeständerten Anlagen :
750 Euro pro KWp Leistung
als einmaliger Zuschuß

1.5 REN - Programm NRW Photovoltaik
bei gebäudeintegrierten Anlagen :
1000 Euro pro KWp Leistung
als einmaliger Zuschuß

1.6 REN - Programm NRW Photovoltaik
bei Anlagen wissenschaftlicher, kirchlicher, karitativer Einrichtungen:
1200 Euro pro KWp Leistung
als einmaliger Zuschuß

Die Liste wird weiter fortgesetzt mit den Bereichen Biomasse, Meß+ Regeltechnik,
Holzverbrennung, Wärmepumpen, etc.

Achtung : Für jedes Programm gibt es eine Menge Randbedingungen und Bestimmungen.
Wichtigster Fallstrick : Bestellen oder kaufen Sie keinesfalls eine Anlage, bevor Sie einen
Antrag auf Förderung gestellt haben! Lassen Sie sich zunächst umfassend beraten. Füllen
Sie am Besten gemeinsam mit dem Energieberater die entsprechenden Formulare aus. Sie
erhalten dann von der jeweiligen Behörde einen Bescheid mit der Zusage auf Fördergelder.
Eine kompetente Beratung und die komplette behördliche Abwicklung übernehmen wir gerne für Sie!

 

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